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eKFV-Novelle 2025: Wann gelten die neuen E-Scooter-Regeln endlich?
Ich sag’s mal direkt: Es ist Juli 2025 – und es gibt immer noch keinen finalen Gesetzeseintrag im Bundesgesetzblatt (BGBl.), der die neuen E-Scooter-Regeln offiziell macht. Obwohl die geplante eKFV-Novelle (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) längst durch alle Medien geistert, warten wir alle weiter auf die rechtsverbindliche Verkündung.
Als jemand, der täglich mit E-Scootern arbeitet, Tests fährt, Livestreams macht und News aus erster Hand sammelt, will ich dir hier den aktuellen Stand ganz genau erklären – mit kritischem Blick, ehrlicher Einschätzung und einem klaren Fazit: Noch gilt rechtlich der alte Stand!
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Was sollte eigentlich passieren?
Die Novelle der eKFV wurde schon vor Monaten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angekündigt. Ziel war: modernere Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr, darunter:
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Grünpfeil-Regelung (rechts abbiegen trotz Rot) für E-Scooter
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Blinkerpflicht ab 2027 für neue Modelle
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Sichtbarkeitsregeln und strengere technische Anforderungen
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Höhere Bußgelder bei Fehlverhalten
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Mehr Klarheit bei Mitnahme im ÖPNV (Stichwort Brandschutz)
50€
50€
49€
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Einheitliche Übergangsfristen
Und als geplanter Start wurde der 1. April 2025 genannt – das sorgte für viele Schlagzeilen, etwa hier:
👉 JuraForum.de
Doch Stand heute: Nichts ist offiziell
Ich hab mir gestern (16.07.2025) die Mühe gemacht und das Archiv des Bundesgesetzblatts durchsucht. Ergebnis: Kein Eintrag zur eKFV-Novelle in Teil I des BGBl.
👉 BGBl-Archiv durchsuchen
Das ist kein kleines Detail – denn ohne Veröffentlichung im BGBl tritt in Deutschland kein Gesetz in Kraft. Egal, wie viele Medienberichte es gibt oder wie weit ein Entwurf diskutiert wurde.
Warum dauert das so lange?
Die Antwort ist typisch deutsch – und komplex. Ein Gesetz braucht mehrere Schritte:
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Referentenentwurf aus dem Ministerium
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Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien
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Verbändeanhörung (z. B. ADAC, VDV, Verbraucherzentrale)
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Länderbeteiligung und Bundesrat
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EU-Notifizierung, falls europäisches Recht betroffen ist
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Kabinettbeschluss
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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das alles kann sich über Monate ziehen. Und manchmal, wie bei der eKFV, rutscht so ein Thema einfach im Sommerloch oder wegen größerer politischer Baustellen (Stichwort Bundeshaushalt 2025) nach hinten.
Was sagen andere Quellen?
In E-Scooter-Foren wie dem eScooter Treff diskutieren Nutzer:innen längst, ob die neuen Regeln überhaupt noch dieses Jahr in Kraft treten.
Auch bei uns im Livestream auf 👉 ScooterheldenLive 👈 (https://youtube.com/@scooterheldenlive?sub_confirmation=1) kamen dazu viele kritische Kommentare:
“Warum macht man groß Werbung für Regeln, die noch nicht mal veröffentlicht wurden?”
“Die Städte reagieren schon, aber der Bund schläft.”
“Und was ist eigentlich mit der 25-km/h-Regel für E-Scooter? Wird das endlich angepasst?”
Und genau das sind auch meine Fragen.
Was bedeutet das für dich?
Ganz einfach: Rechtsgültig ist immer nur das, was im BGBl steht.
Das bedeutet:
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Kein Bußgeld nach neuen Sätzen, wenn du z. B. ohne Blinker fährst
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Keine Pflicht für neue Technik (z. B. Blinker, Akkuzertifikate)
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Keine neuen Regeln im ÖPNV – was übrigens die große Debatte um Mitnahmeverbote völlig offenlässt
Alles andere ist im Moment nicht mehr als ein Entwurf mit Zielvorgabe. Und Zielvorgaben ändern sich – siehe Berlin, wo das neue E-Scooter-Konzept der BVG nun doch nicht umgesetzt wird. Verrückt.
Mein Zwischenfazit: Irgendwas klemmt da noch
Ich hab in den letzten Monaten viele Gespräche mit Herstellern, Importeuren, Anwälten und Verbänden geführt. Alle sitzen auf gepackten Koffern. Man will neue Modelle anmelden, Zertifizierungen starten, Konfigurationen anpassen – aber: Solange nichts im Gesetzblatt steht, darf nichts offiziell umgesetzt werden.
Ganz ehrlich: Das ist weder fair noch transparent.
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Wie geht’s jetzt weiter?
Laut BMDV könnte das Inkrafttreten noch bis Herbst 2025 dauern. Und wenn das Gesetz dann endlich kommt, gilt es 14 Tage nach Veröffentlichung im BGBl. Das wäre bei einer Verkündung am 1. September also der 15. September 2025.
Aber wie realistisch ist das? Wir haben Mitte Juli – und kein offizieller Termin für die Veröffentlichung ist bislang genannt. Kein Beschluss im Bundesrat, keine finale EU-Mitteilung.
Wenn ich raten müsste, sage ich: Oktober oder später. Und dann läuft die Übergangsfrist bis 2026, was bedeutet: Erst ab 2027 wird es für viele Hersteller und Händler wirklich ernst.
Was kannst du tun?
Wenn du ein E-Scooter-Fan bist oder überlegst, dir einen neuen Scooter zu kaufen:
✅ Lass dich nicht verrückt machen von halbgaren Presseartikeln.
✅ Halte dich an die aktuell geltenden Regeln (eKFV von 2019).
✅ Informier dich bei verlässlichen Quellen – wie uns 😉
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Persönliches Fazit
Mich nervt’s. Ganz ehrlich.
Ich teste fast wöchentlich neue Fahrzeuge, spreche mit Herstellern aus der EU, aus China, mit Start-ups und Familienunternehmen – und alle wollen endlich Klarheit.
Dass wir über ein halbes Jahr nach angekündigtem Inkrafttreten immer noch keinen offiziellen Gesetzestext haben, ist nicht nur unprofessionell, es ist auch wirtschaftsfeindlich.
Deutschland verpasst gerade die Chance, E-Mobilität klar zu regeln, Vertrauen zu schaffen und Innovation zu ermöglichen.
Ich bleib dran – versprochen.
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