Steuervorteile für Unternehmen: E-Fahrzeuge werden steuerlich noch attraktiver
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue steuerliche Vorteile für Unternehmen, die in Elektromobilität investieren. Das Ziel: Mehr Anreize für Firmen, auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) umzusteigen – und damit die Mobilitätswende aktiv mitzugestalten.
75 % Abschreibung im ersten Jahr – was bedeutet das?
Ab sofort können Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten für rein elektrische Geschäftsfahrzeuge bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Das funktioniert über die sogenannte beschleunigte AfA (Absetzung für Abnutzung), die speziell für BEVs eingeführt wurde.
Das bedeutet in der Praxis: Firmen, die 2025 ein E-Auto für den Fuhrpark anschaffen, profitieren bereits im selben Jahr von einer erheblichen Steuerentlastung. Besonders für große Flottenbetreiber oder Unternehmen mit hohem Fahrzeugbedarf ein echter finanzieller Anreiz.
Steuerbefreiung für BEVs bis Ende 2035 – mit Deadline
Ein weiteres Highlight des Förderpakets: Reine Elektrofahrzeuge, die bis spätestens 31. Dezember 2025 zugelassen werden, bleiben bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Maßnahme bringt langfristige Planungssicherheit für Unternehmen, die jetzt investieren wollen.
Wichtig: Die Zulassung muss noch in 2025 erfolgen. Wer also mit dem Gedanken spielt, den Fuhrpark auf Strom umzustellen, sollte nicht zu lange zögern.
Plug-in-Hybride nur mit Einschränkungen begünstigt
Für Plug-in-Hybride (PHEVs) gelten weiterhin Sonderregeln. Sie werden steuerlich nur dann besser behandelt, wenn sie eine gewisse elektrische Mindestreichweite (z. B. über 60 km) erreichen und einen niedrigen CO₂-Ausstoß nachweisen können.
In der Praxis dürfte das viele PHEV-Modelle ausschließen, da die steuerliche Attraktivität in der Regel hinter den reinen BEVs zurückbleibt. Unternehmen, die rein wirtschaftlich denken, werden sich also vermehrt Richtung vollelektrisch orientieren.
Förderung trifft Investitionsfenster – Chance für Unternehmen
Die Kombination aus hoher Abschreibung im ersten Jahr und der Steuerbefreiung bis 2035 macht die aktuelle Förderperiode besonders attraktiv. Wer jetzt investiert, spart doppelt: erstens bei der Einkommens- oder Körperschaftsteuer, zweitens über zehn Jahre hinweg bei der Kfz-Steuer.
Gerade für Betriebe, die ohnehin über neue Fahrzeuge nachdenken oder den CO₂-Fußabdruck senken wollen, ist das Paket ein starker Hebel.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wer als Unternehmer profitieren will, sollte jetzt aktiv werden:
- Angebote für vollelektrische Dienstwagen prüfen
- Abschreibungsstrategie mit dem Steuerberater besprechen
- Zulassung unbedingt noch 2025 sicherstellen
- Langfristige Flottenplanung auf Elektromobilität umstellen
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