Evaluation der eKFV: E-Scooter sollen Fahrradregeln übernehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet aktuell an einer Überführung zentraler Verhaltensregeln für E-Scooter in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ziel ist es, die bislang in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegten Regeln mit den Vorgaben für Fahrräder anzugleichen.
Was sich ändern soll
Geplant ist, dass E-Scooter-Fahrer künftig dieselben Regelungen wie Radfahrer befolgen müssen. Dazu gehört, wo sie fahren dürfen, wie sie im Straßenraum abgestellt werden und ob sie den Grünpfeil nutzen dürfen. Damit sollen Unsicherheiten im Alltag reduziert und die Gleichstellung im Verkehr gestärkt werden.
Neue technische Anforderungen
Darüber hinaus sollen alle neu zugelassenen E-Scooter künftig verpflichtend mit Blinkern und zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Dies entspricht langjährigen Forderungen von Verbänden wie dem ADAC, die mehr Sicherheit im Straßenverkehr einfordern.
Warum die Evaluation jetzt kommt
Die eKFV trat bereits 2019 in Kraft. Seither gab es immer wieder Diskussionen über ihre Praxistauglichkeit – von Tempolimits über die Mitnahme im ÖPNV bis hin zu Abstellproblemen in Innenstädten. Mit der aktuellen Evaluation will das Ministerium nun Lehren aus fünf Jahren E-Scooter-Alltag ziehen und die Rechtslage anpassen.
Was das für Fahrer bedeutet
Für E-Scooter-Fahrer heißt das: Wer die Verkehrsregeln für Fahrräder kennt, wird künftig auch mit dem Roller auf der sicheren Seite sein. Gleichzeitig müssen sich Hersteller auf strengere Vorgaben bei Neuzulassungen einstellen – was mittelfristig auch den Gebrauchtmarkt verändern könnte.
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