Hitway H11: ABE ja – aber noch nicht in der KBA-Liste
Der Hitway H11 E-Scooter wird bereits als Modell mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und Straßenzulassung in Deutschland beworben. Doch ein Blick in die offizielle KBA-Liste der Elektrokleinstfahrzeuge zeigt: Der H11 ist dort aktuell noch nicht aufgeführt.
Wie läuft das Verfahren ab?
Damit ein E-Scooter wie der Hitway H11 auf deutschen Straßen fahren darf, muss der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine ABE beantragen.
– Schritt 1: Hersteller reicht technische Unterlagen, Tests und Gutachten ein.
– Schritt 2: Das KBA prüft Sicherheit, Bremsen, Licht, Geschwindigkeit und alle Vorgaben der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung).
– Schritt 3: Bei erfolgreicher Prüfung erteilt das KBA die ABE und vergibt eine KBA-Nummer.
– Schritt 4: Erst danach erfolgt die Veröffentlichung in der offiziellen Liste – die für Polizei, Versicherungen und Käufer der wichtigste Nachweis ist.
Was bedeutet das für Käufer?
Rechtlich gilt die ABE bereits ab Erteilung durch das KBA – auch wenn die Veröffentlichung zeitlich verzögert sein kann. Praktisch bleibt es jedoch heikel: Ohne sichtbaren Eintrag in der KBA-Liste kann es bei Kontrollen oder Versicherungen zu Rückfragen kommen.
👉 Fazit: Der Hitway H11 könnte die ABE bereits erhalten haben. Doch solange er nicht in der KBA-Liste auftaucht, bleibt die Straßenzulassung in Deutschland für Nutzer unsicher.
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