Blindenverein zieht E-Scooter-Klage zurück – Vergleich mit Senat möglich
In Berlin sorgt der Streit um die Nutzung von Gehwegen durch E-Scooter für Schlagzeilen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) hatte gegen die Sondernutzungserlaubnisse des Senats geklagt, um das Abstellen der Roller auf Gehwegen zu verhindern. Doch am Verwaltungsgericht wurde die Klage wegen eines Formfehlers zurückgezogen.
Formfehler zwingt zum Rückzug
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hätte der Verband nicht nur gegen die Senatsverwaltung, sondern auch gegen die einzelnen Anbieter klagen müssen. Da dies nicht geschehen war, wurde die Klage zurückgezogen. Für den Verein spielte dabei auch die Kostenfrage eine Rolle. „Mit mehreren Anwaltskanzleien gleichzeitig wäre das für uns finanziell kaum zu stemmen gewesen“, erklärte ABSV-Anwalt Michael Richter.
Außergerichtliche Lösung im Gespräch
Trotz des Rückzugs sieht der Verein den Gerichtstermin als Teilerfolg. Richter betonte, das Gericht habe klar erkennen lassen, dass die Sondernutzungserlaubnisse rechtlich fragwürdig seien, solange keine fundierte Gefahrenabschätzung vorliegt. Nun wollen sich der Verband und die Senatsverwaltung außergerichtlich einigen. Sollte dies scheitern, kündigte der ABSV eine neue Klage an.
Gefahren durch falsch abgestellte Roller
Der ABSV fordert ein Verbot des freien Abstellens von E-Scootern auf Gehwegen. Besonders für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die Roller eine erhebliche Unfallgefahr dar. Unterstützung erhält der Verband vom Fußgänger-Lobbyverband Fuss e.V., der betont, dass auch ältere Menschen mit Rollatoren gefährdet seien. Studien zeigen, dass über die Hälfte aller Roller ohne feste Abstellflächen im Weg stehen oder liegen.
Verpflichtende Abstellstationen als Lösung?
Der Verein fordert die Einführung fester Abhol- und Rückgabestationen in ganz Berlin – ähnlich wie sie in Mitte bereits existieren. In anderen Städten wie Paris oder Madrid wurden E-Scooter bereits komplett verboten. Auch in Deutschland gingen Städte wie Gelsenkirchen oder Oranienburg diesen radikalen Weg.
Position der Anbieter
Die Anbieter, organisiert im Verband „Plattform Shared Mobility“, sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Feste Abstellstationen würden das spontane Anmieten unattraktiver machen. In Berlin sind derzeit rund 34.200 kommerzielle E-Scooter unterwegs, die über Sondernutzungserlaubnisse legal auf Gehwegen abgestellt werden dürfen – ähnlich wie Fahrräder durch Privatpersonen.
Kostendruck und weniger Abstellflächen
Seit 2024 gilt eine Obergrenze von 19.000 Leih-E-Scootern in der Innenstadt. Gleichzeitig wurden 500 verpflichtende Abstellflächen eingerichtet. Allerdings hat der Berliner Senat die Zuschüsse für den Ausbau solcher Flächen deutlich gekürzt. Die Anbieter weichen daher zunehmend in die Außenbezirke aus, wo es weniger Abstellmöglichkeiten gibt.
Wie geht es weiter?
Der ABSV fordert, dass der Senat den Ausbau der Abstellflächen verbindlich finanziert, um eine Klage zu vermeiden. „Ohne konkrete Zusagen wird es keinen Vergleich geben“, so Anwalt Richter. Ob es noch in diesem Jahr zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, bleibt abzuwarten. Andernfalls könnte eine neue Klage folgen – diesmal mit besseren Erfolgsaussichten.
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