Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Bundesregierung plant Änderungen für E-Scooter ab 2027
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) klingt zwar nach einem reinen Paragrafenwerk, betrifft aber Millionen von Menschen in Deutschland – nämlich alle, die mit dem E-Scooter unterwegs sind. Jetzt will die Bundesregierung das Regelwerk modernisieren und an die Realität im Straßenverkehr anpassen. Am Mittwoch soll die überarbeitete Verordnung Thema im Bundeskabinett sein.
Neue Pflicht ab 2027: Blinker für alle neuen E-Scooter
Ab dem Jahr 2027 sollen alle neu zugelassenen E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Damit reagiert das Bundesverkehrsministerium auf Forderungen aus Kommunen und von Sicherheitsverbänden, die schon lange eine bessere Sichtbarkeit und eindeutige Fahrmanöver im Straßenverkehr fordern.
Auch beim Abstellen von E-Scootern soll sich etwas ändern: Städte und Gemeinden sollen künftig eigene Regeln für Leihroller festlegen dürfen, um das oft chaotische Parken auf Gehwegen und an Straßenecken besser zu steuern. Damit sollen die Kommunen mehr Handlungsspielraum erhalten, ohne gleich bundesweit einheitliche Verbote verhängen zu müssen.
Anpassungen an den Radverkehr
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Angleichung der E-Scooter-Regeln an den Radverkehr. Künftig sollen Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern beispielsweise den bekannten Grünpfeil an Ampeln nutzen dürfen – so wie Radfahrer. Außerdem soll das Abstellen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt bleiben, solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird.
Höhere Bußgelder geplant
Auch bei den Strafen zieht das Verkehrsministerium nach. Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen soll von 15 auf 25 Euro steigen – und damit dem Bußgeld für Radfahrer angeglichen werden. Gleiches gilt für das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, das künftig statt 5 ebenfalls 25 Euro kosten soll.
Mehr Unfälle – und mehr Streit
Seit der Einführung der E-Scooter im Jahr 2019 ist ihre Zahl stetig gestiegen – ebenso wie die der Unfälle. Besonders in Großstädten sind E-Scooter fester Bestandteil des Mobilitätsmixes geworden, sorgen aber gleichzeitig immer wieder für Diskussionen. Laut Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) seien E-Scooter inzwischen „aus den Städten kaum mehr wegzudenken“, dennoch müsse die Verordnung an „veränderte Bedingungen und Sicherheitsbedürfnisse“ angepasst werden.
Das Ministerium hatte bereits einen Entwurf zur Änderung der eKFV vorgelegt, über den Länder und Verbände Stellung nehmen konnten. Nach den letzten Anpassungen wurde das Regelwerk auch der EU-Kommission zur sogenannten Notifizierung vorgelegt – ein notwendiger Schritt, bevor die Änderungen offiziell in Kraft treten können.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Beratung im Kabinett wandert die geplante Novelle der eKFV in den Bundesrat. Erst wenn die Länder zustimmen, kann die Verordnung endgültig umgesetzt werden. Damit ist klar: Noch bevor ab 2027 die neuen E-Scooter mit Blinkern auf den Markt kommen, stehen wichtige politische Entscheidungen an.
Was denkst du über die neuen Regeln? Ist die Blinkerpflicht ein sinnvoller Schritt oder nur Symbolpolitik? Schreib es gern in die Kommentare!
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