Stockbesoffener E-Scooter-Fahrer (30) steuert auf die A9 – Eigenbau mit 70 km/h gestoppt
Manchmal fragt man sich wirklich, was in den Köpfen mancher Fahrer vorgeht. In Langenbruck (Bayern) hat ein 30-jähriger Tscheche am Freitagabend seinen E-Scooter direkt auf die Autobahn A9 gelenkt – völlig betrunken und mit einem selbstgebauten Fahrzeug, das laut Polizei bis zu 70 km/h erreichen konnte.
Gegen 20:25 Uhr entdeckten Zollbeamte des Hauptzollamts Landshut den Mann auf dem Beschleunigungsstreifen der A9 in Richtung Norden. Sie verhinderten geistesgegenwärtig, dass der Fahrer tatsächlich auf die Autobahn auffährt. Kurz darauf rückte die Verkehrspolizei Ingolstadt an – und stellte Erschreckendes fest: Der Fahrer hatte einen Atemalkoholwert von 2,08 Promille. Damit war er weit jenseits jeder Grenze und darf sich nun auf massiven Ärger gefasst machen.
70 km/h, keine Versicherung, kein Führerschein
Bei einer technischen Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass es sich um einen Eigenbau handelt – weder zugelassen noch versichert. Der E-Scooter konnte Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreichen, was ihn eindeutig in die Kategorie eines Kleinkraftrads oder gar Motorrads rückt. Doch einen passenden Führerschein besaß der Mann nicht.
Damit steht er nun im Verdacht der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie mehrerer Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Straßenverkehrsordnung. Der E-Scooter wurde noch vor Ort sichergestellt.
„Das Navi war schuld“ – eine kreative Ausrede
Auf Nachfrage erklärte der Tscheche, er habe sich lediglich verfahren. Sein Navigationssystem habe ihn angeblich auf die Autobahn gelotst. Eigentlich wollte er, so seine Aussage, über Radwege in Richtung Manching fahren. Doch mit über zwei Promille im Blut dürfte es ohnehin schwer gewesen sein, die richtige Route zu erkennen – oder überhaupt geradeaus zu fahren.
Klare Regeln für E-Scooter in Deutschland
E-Scooter sind in Deutschland streng reguliert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h (mit 10 % Toleranz, also 22 km/h), eine Versicherungspflicht besteht, und das Fahren auf Autobahnen oder Landstraßen ist selbstverständlich verboten. Der Fall zeigt erneut, dass Unwissenheit – kombiniert mit Alkohol und Bastelambitionen – im Straßenverkehr brandgefährlich ist.
Gerade bei Eigenbau-Fahrzeugen besteht eine enorme Gefahr: keine geprüften Bremsen, keine Beleuchtung nach Vorschrift, kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer in vollem Umfang – auch für Schäden an fremdem Eigentum oder Personen.
Kommentar: Verantwortung beginnt beim Aufsteigen
Wer sich auf einen E-Scooter setzt, sollte wissen, was er tut. Zwei Promille und ein 70-km/h-Geschoss auf der Autobahn sind keine Mutprobe, sondern eine tickende Zeitbombe. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig Aufklärung und Kontrollen bleiben. E-Scooter sind kein Spielzeug – sie sind Teil der Mobilitätswende, aber nur, wenn sie richtig eingesetzt werden.
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