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    Home»E-News 24/7»Neue Haftungsregeln für E-Scooter: Fahrer unter Generalverdacht
    E-News 24/7

    Neue Haftungsregeln für E-Scooter: Fahrer unter Generalverdacht

    12. Dezember 2025Keine Kommentare
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    Neue Haftungsregeln für E-Scooter: Generalverdacht statt Verkehrssicherheit?

    Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Reform der Haftungsregeln für E-Scooter – und stellt damit hunderttausende Nutzer pauschal unter Verdacht. Künftig sollen E-Scooter rechtlich wie Autos behandelt werden. Was auf den ersten Blick nach mehr Schutz für Unfallopfer klingt, wirft bei genauerem Hinsehen erhebliche Fragen auf: Geht es hier wirklich um Sicherheit – oder um eine symbolpolitische Verschärfung auf Kosten einer jungen Mobilitätsform?

    E-Scooter sind seit 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Seitdem ist ihre Nutzung stark gestiegen – ebenso wie die Zahl der Unfälle. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 knapp 12.000 Unfälle mit Personenschäden registriert, ein Plus von 27 Prozent. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht darin Handlungsbedarf und will die Haftung grundlegend neu regeln.

    Doppelte Haftung: Halter zahlen immer, Fahrer müssen sich entlasten

    Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer sogenannten Gefährdungshaftung. Diese kennt man bislang aus dem Kfz-Bereich. Halter – also vor allem Verleihfirmen – sollen künftig grundsätzlich für Schäden haften, die mit ihren Rollern verursacht werden. Unabhängig davon, ob ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

    Parallel dazu soll für Fahrer eine Vermutungshaftung gelten. Das bedeutet: Wer mit einem E-Scooter in einen Unfall verwickelt ist, gilt zunächst als verantwortlich – und muss aktiv beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Eine deutliche Abkehr vom bisherigen Verschuldensprinzip, das bislang ähnlich wie beim Fahrrad galt.

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    20 km/h – aber behandelt wie ein Auto?

    Besonders kritisch: E-Scooter sollen damit rechtlich motorisierten Fahrzeugen gleichgestellt werden, obwohl sie laut eKFV nur 20 km/h fahren dürfen – plus der bekannten 10-Prozent-Toleranz. Dieselbe Haftungslogik für ein 2-Tonnen-Auto und ein 20-Kilo-Gefährt? Das wirkt zumindest erklärungsbedürftig.

    Der Staat argumentiert mit dem Schutz von Geschädigten. Niemand solle auf seinen Kosten sitzen bleiben. Ein nachvollziehbares Ziel – doch warum wird dieses Problem nicht über bessere Infrastruktur, klare Abstellzonen oder gezielte Kontrollen gelöst, statt pauschal neue Haftungsrisiken zu schaffen?

    Im Fokus: Sharing-Anbieter – mit Folgen für alle

    Offenkundig zielt der Entwurf vor allem auf große Verleihfirmen. Diese betreiben tausende Roller in deutschen Städten und sollen künftig auch dann haften, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Das mag aus Sicht der Justiz pragmatisch sein – wird aber wirtschaftliche Folgen haben.

    Höhere Versicherungsbeiträge, steigende Betriebskosten und am Ende höhere Preise für Nutzer sind wahrscheinlich. Die Rechnung zahlt also nicht nur die Branche, sondern auch der Gelegenheitsfahrer, der regelkonform unterwegs ist.

    Polizei fordert noch mehr Regulierung

    Der Gesetzentwurf reicht der Gewerkschaft der Polizei nicht aus. GdP-Vize Michael Mertens fordert zusätzliche Maßnahmen: verpflichtende Abstellflächen, streng kontrollierte Zonen in Innenstädten und eine konsequentere Ahndung von Verstößen. Ziel müsse es sein, Unfälle „perspektivisch gänzlich zu vermeiden“.

    Die Frage bleibt: Wird hier wirklich differenziert zwischen Fehlverhalten einzelner Fahrer und der breiten Masse, die E-Scooter verantwortungsvoll nutzt? Oder erleben wir gerade, wie eine komplette Mobilitätsform politisch unter Generalverdacht gestellt wird?

    Einordnung: Sicherheit ja – aber mit Augenmaß

    Dass es Probleme gibt, steht außer Frage. Falsch abgestellte Roller, Alkohol am Lenker, fehlende Kontrollen – all das ist Realität. Doch eine pauschale Beweislastumkehr für Fahrer und eine Haftung ohne Verschulden für Halter sind ein schwerer Eingriff in bestehende Rechtsgrundsätze.

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    Bundestag und Bundesrat sind nun gefordert, den Entwurf praxistauglich auszugestalten. Noch ist offen, wann die Regelung in Kraft treten soll. Klar ist aber: Die Richtung stimmt viele in der Community nachdenklich.

    Wenn du solche Entwicklungen kritisch begleiten willst, unterstütze meine Arbeit gern direkt: 🔥 Werde jetzt Kanalmitglied! 🔥

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