Gefahren durch E-Roller dürfen nicht verharmlost werden
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben sich am 9. September 2025 in einer Resolution gegen die vom Bundesministerium für Verkehr geplanten Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ausgesprochen. Sie kritisieren, dass die vorgesehenen Anpassungen die Gefahren für vulnerable Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – insbesondere blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen – deutlich verschärfen würden.
Der Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 26. Juni 2025 sieht neben technischen Anpassungen vor allem eine Angleichung der Verhaltensregeln an den Radverkehr vor. Dazu sollen die Vorschriften in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überführt werden. Genau diese Änderungen sehen die Beauftragten kritisch, da sie ihrer Ansicht nach im Widerspruch zum Grundgesetz und zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen.
Überholabstände sollen gestrichen werden
Besonders umstritten ist die vorgesehene Streichung der Überholabstandsregel für E-Scooter: Bisher galt ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Laut Entwurf soll dies für Elektrokleinstfahrzeuge künftig entfallen. Die Beauftragten fordern die Beibehaltung, da E-Scooter im Vergleich zu Fahrrädern eine höhere Unfallrate aufweisen. Menschen mit Behinderungen könnten herannahende Fahrzeuge oft nicht rechtzeitig wahrnehmen oder ausweichen.
Parken auf Gehwegen als Gefahr
Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante ausdrückliche Zulassung des Parkens von E-Scootern auf Gehwegen. Schon jetzt sorgen falsch abgestellte Fahrzeuge für erhebliche Probleme. Blinde und sehbehinderte Menschen stoßen an die Roller oder stolpern darüber. Besonders kritisch ist dies an Kreuzungen, Eingängen von Bahnhöfen oder auf Blindenleitsystemen. Die Beauftragten fordern verbindliche Abstellflächen sowie strengere Regeln für Sharing-Anbieter.
Mischverkehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
Laut Entwurf sollen E-Scooter künftig wie Fahrräder auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren dürfen, wenn ein Zusatzzeichen („Radverkehr frei“) dies anzeigt. Die Beauftragten warnen vor einer erheblichen Gefährdung: E-Scooter seien nahezu lautlos, bewegten sich schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit und seien für blinde oder hörgeschädigte Menschen kaum erkennbar. Ein Klingeln oder Rufen helfe hier nicht weiter, da es nicht wahrgenommen werden könne. Auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen könnten durch die erhöhte Komplexität des Verkehrsraums überfordert sein.
Forderungen der Beauftragten
Die Resolution fordert eine grundlegende Überarbeitung der Änderungsverordnung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:
- Beibehaltung der Abstandsregelungen beim Überholen, ggf. mit Ausnahmen für Fahrräder im Schritttempo.
- Kritische Überprüfung des Zusatzzeichens „Radverkehr frei“ und ggf. Ersetzung durch eine klare Vorgabe „Schritttempo“.
- Möglichkeit für Kommunen, das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern auf engen Gehwegen und Plätzen zu untersagen.
- Verschärfung der Sanktionen für Handy-Nutzung während der Fahrt sowie für unzulässiges Befahren von Gehwegen.
- Einführung einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung für E-Scooter, wie sie auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband fordert.
Die Beauftragten stellen klar: Die Interessen von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger nachrangig behandelt werden. Sie verweisen zudem auf die im Februar 2025 verabschiedete nationale Fußverkehrsstrategie, die ausdrücklich eine Verbesserung der sozialen Teilhabe und Inklusion vorsieht – ein Ziel, das durch die geplanten Änderungen konterkariert werde.
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