E-Scooter gehören mittlerweile fest zum Stadtbild. Sie sind wendig, platzsparend und lassen sich dank Klappmechanismus bequem transportieren. Doch wer sie nutzen möchte, muss bestimmte Regeln beachten – und es stehen einige Neuregelungen bevor, die den Alltag für Fahrerinnen und Fahrer verändern könnten. In diesem Beitrag gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Bußgelder und geplanten Änderungen.
Welche E-Scooter haben eine Straßenzulassung?
Nur E-Scooter mit einer gültigen Betriebserlaubnis sind im Straßenverkehr erlaubt. Modelle ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) dürfen nicht gefahren werden – egal, wie leistungsstark oder modern sie wirken. Eine Übersicht der zugelassenen Fahrzeuge wird regelmäßig vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht. Unterschiede gibt es vor allem bei Ausstattung, Akkukapazität, Bremsen und Reifen. Wer auf Qualität und Sicherheit setzt, muss meist etwas tiefer in die Tasche greifen.
Wo darf man mit E-Scootern fahren?
Die Regeln sind klar: Erlaubt ist die Nutzung auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darfst du auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege, Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind tabu – außer, ein Zusatzschild („Radfahrer frei“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge frei“) gestattet dies ausdrücklich.
Ab welchem Alter darf man fahren?
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht es nicht. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht – allerdings ist das Tragen eines Helmes dringend zu empfehlen.
Wie ist die Promillegrenze geregelt?
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille um eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille können Strafen drohen, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt die Null-Promille-Grenze.
Dürfen mehrere Personen mitfahren?
Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Auch wenn das Gewicht es erlauben würde – die Regel ist eindeutig.
Braucht man eine Versicherung?
Ja, ohne Versicherung geht nichts. Jeder legale E-Scooter benötigt eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine kleine Plakette am Fahrzeug. Optional kann auch eine Teilkasko abgeschlossen werden.
Welche Bußgelder drohen?
Die Bußgeldtabelle zeigt, dass Verstöße teuer werden können:
- Bei Rot über die Ampel: 60–180 €
- Fahren auf dem Gehweg: 15–30 €
- Fahren auf der Autobahn: 20 €
- Ohne Versicherungskennzeichen: 40 €
- Ohne Betriebserlaubnis: 70 €
- Nebeneinander fahren: 15–30 €
- Handy am Lenker: 100 € + 1 Punkt
Geplante Neuregelungen für 2025
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird derzeit überarbeitet. Grund ist die steigende Zahl schwerer Unfälle. Geplant sind folgende Änderungen:
- E-Scooter sollen stärker Fahrrädern gleichgestellt werden – wo Radverkehr erlaubt ist, dürfen auch sie fahren.
- Auf Gehwegen oder in freigegebenen Fußgängerzonen gilt künftig Schrittgeschwindigkeit.
- Sharing-Scooter dürfen nicht mehr auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen geparkt werden.
- Radwege müssen nur benutzt werden, wenn auch für Radfahrer eine Pflicht besteht.
- E-Scooter dürfen an Grünpfeilen wie Fahrräder rechts abbiegen.
- Neue Modelle brauchen verpflichtend Blinker und getrennte Bremsanlagen vorne/hinten.
Kritisch sieht der ADAC, dass das Thema „Opferschutz“ bisher unberücksichtigt bleibt. Wer schuldlos durch einen E-Scooter geschädigt wird, muss dem Fahrer aktuell ein Verschulden nachweisen – sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.
Verbot von E-Scootern im ÖPNV
Ein weiteres heißes Eisen: Immer mehr Städte verbieten E-Scooter in Bussen und Bahnen, aus Angst vor Akku-Bränden. Diese Regelung ist besonders für Pendler ein Problem, da der Mix aus ÖPNV und Scooter eigentlich das große Plus der Elektromobilität ist. Eine bundeseinheitliche Lösung gibt es bislang nicht.
Fazit
Die E-Scooter-Verordnung steht vor einem Update – vieles wird klarer geregelt, manches bleibt jedoch offen. Besonders spannend ist, wie sich die neuen Regeln im Alltag auswirken und ob Kommunen ihre Möglichkeiten konsequent nutzen. Fest steht: Wer jetzt einen E-Scooter fährt, sollte sich nicht nur mit den aktuellen, sondern auch mit den kommenden Vorschriften vertraut machen.
